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Stadt Neumünster
Kommunalaufsicht genehmigt Haushalt 2026 mit Auflagen und Kürzungen
Neumünster. Am 22. Dezember 2025 hat die Kommunalaufsicht im Innenministerium in Kiel den Genehmigungserlass zu dem von der Ratsversammlung am 30. September 2025 beschlossenen Haushalt 2026 übermittelt. Die Verwaltung hat damit für das Jahr 2026 grundsätzliche Planungssicherheit, während in anderen Kommunen noch grundlegend über den Haushalt beraten werden muss.
Die Kreditermächtigung für die Finanzierung von Investitionen im Jahr 2026 wird für Neumünster um 5,5 Mio. € (von 33,5 Mio. € auf 28 Mio. €) und die Summe der Verpflichtungsermächtigungen um 5,8 Mio. € (von 20,8 Mio. € auf 15 Mio. €) begrenzt. Verpflichtungsermächtigungen befähigen die Stadt, im laufenden Jahr Aufträge auszulösen (z.B. Bauvergaben und Fahrzeugbestellungen), die erst in den kommenden Jahren kassenwirksam werden. Die Stadt Neumünster ist, wie die überwiegende Anzahl der Kommunen in Land und Bund, aktuell und auch perspektivisch nicht in der Lage, alle Aufwendungen durch
16.01.2026
