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Bund der Steuerzahler Neumünster/Segeberg
"Können Kommunen unternehmerisch handeln? Die Holstenhallen Neumünster zeigen wie es geht!
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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Freistellungsaufträge jetzt überprüfen – unnötige Steuerabzüge vermeiden
Wer Geld bei mehreren Banken, Sparkassen oder anderen Finanzinstituten angelegt hat, sollte seine Freistellungsaufträge überprüfen. Dazu rät der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg. Häufig sind Freistellungsaufträge nicht optimal verteilt – und dadurch wird möglicherweise unnötig Kapitalertragsteuer einbehalten.
Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegen grundsätzlich der Kapitalertragsteuer. Mit einem Freistellungsauftrag können Sparer jedoch ihren Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen. Dieser beträgt 2026 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare beziehungsweise Lebenspartner.
Wer mehrere Konten oder Depots bei verschiedenen Instituten hat, kann den Betrag aufteilen. Wichtig ist allerdings, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den persönlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.
„Ein Freistellungsauftrag ist kein kompliziertes Steuerinstrument –er sollte regel
08.09.2026
Bund der Steuerzahler Schleswig-Holstein e.V.
Praktische Tipps für die Steuererklärung für Senioren
04.06.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen
Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.
Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein.
Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
10.12.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuerzahlergedenktag: Von 1 Euro bleiben nur 47,1 Cent
Neumünster/Segeberg. Der Steuerzahlergedenktag 2025 war am Sonntag, den 13. Juli. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Bezirksverband Neumünster-Segeberg erläutert, dass ab 00:49 Uhr die Bürgerinnen und Bürger dann wieder für ihr eigenes Portemonnaie arbeiten. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschafteten, haben sie – rein rechnerisch – in Form von Steuern und Abgaben an öffentliche Kassen abgeführt.
Damit liegt die Einkommensbelastungsquote für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer-Haushalt in diesem Jahr bei voraussichtlich 52,9 Prozent. Diese Prognose hat das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) auf Basis repräsentativer Haushaltsumfragen des Statistischen Bundesamts vorgelegt. Diese Quote lässt sich auch in Form einer Münze ausdrücken: Von jedem verdienten Euro gehen 52,9 Cent an den Staat bzw. die öffentlichen Kassen – nur 47,1 Cent bleiben zur freien Verfügung.
Die prognostizierte Einkommensbelastungsquote
14.07.2025
Stadt Neumünster
Steuerungsgruppe der Fairtrade-Stadt tagt in Neumünster
Neumünster (em) Am Donnerstag, 21. März um 17 Uhr kommt die Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt zu ihrer nächsten öffentlichen Sitzung in Zimmer 1.8 im Neuen Rathaus, 1. Etage, Südflügel, zusammen.
Themen der Beratung sind anstehende Aktivitäten der Fairtrade-Stadt, wie zum Beispiel die Faire Radtour durch das Stadtgebiet im Rahmen des Stadtradeln-Aktionszeitraums vom 4. bis 24. Mai oder das Angebot einer öffentlichen Veranstaltungs- und Fortbildungsreihe zum fairen Handel. Interessierte, die sich mit einbringen oder einfach nur informieren möchten, sind zu der Veranstaltung herzlich eingeladen.
Um Anmeldung wird gebeten: Stadt Neumünster, Uta Rautenstrauch Rufnummer 0 43 21 - 942 26 44, E-Mail: uta.rautenstrauch@neumuenster.de .
15.03.2019
Bund der Steuerzahler
Steuerzahler aufgepasst: Wichtige Neuerungen
Neumünster (em) Wie nach jedem Jahreswechsel müssen sich Steuerzahler auch für das Jahr 2018 auf eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht einstellen. Und wer dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will, sollte sich rechtzeitig informieren, rät der Bund der Steuerzahler-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Hilfestellung dabei bietet die neue Broschüre „Aktuelle Steueränderungen 2018“ des Bundes der Steuerzahler. In dem Heft werden die Regelungen durch viele praxisnahe Beispiele veranschaulicht, die die komplexe steuerliche Materie für jeden verständlich macht, erklärt der Bezirksverbandsvorsitzende Hans-Peter Küchenmeister.
Die Broschüre kann gegen eine Schutzgebühr von 2,50 Euro (inklusive Umsatzsteuer und Versand) angefordert werden beim Bund der Steuerzahler unter der Tel. 04 31 / 56 30 65.
28.03.2018
Bund der Steuerzahler
Steuerzahler fordern Begrenzung der kommunalen Steuern
Neumünster (em) Erfolgreich hat sich der Bezirksbeirates Neumünster/Segeberg im Bund der Steuerzahler bei der Delegiertenversammlung des Landesverbandes eingebracht. Angenommen wurde ein Antrag vom Bezirksbeiratsvorsitzenden Hans-Peter Küchenmeister, die Gesetzgebung bürgerverständlich zu gestalten. „Dabei geht es um eine ausreichende Vorlaufzeit von Gesetzen und Verordnungen,“ so Küchenmeister, „damit sich Anwender und Betroffene auf Änderungen einstellen können sowie um ein Verbot rückwirkender belastender Gesetzgebung.“
Weiterhin geht es um eine allgemein verständliche Sprache bei Gesetzesformulierungen und insbesondere auch um die Festlegung konkreter gesetzgeberischer Ziele, die sich anschließend kontrollieren lassen, damit bei Nichterfüllung das Gesetz geändert oder zurückgenommen werden kann. Mit diesem Vorstoß wollen die Delegierten die weitere Bürokratisierung der Gesellschaft in Deutschland eindämmen. Die Delegiertenversammlung des Bundes de
22.06.2015
