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Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Gartenpflege von der Steuer absetzen
Neumünster/Kreis Segeberg. Mit Beginn der Gartensaison lassen viele Eigentümer und Mieter Rasen mähen, Hecken schneiden oder Bäume zurückschneiden. Wer dafür einen professionellen Dienstleister beauftragt, kann einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt), Bezirksverband Neumünster/Segeberg, hin.
Rechtsgrundlage ist § 35a Einkommensteuergesetz. Laufende Gartenarbeiten zählen in der Regel zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu gehören etwa Rasenmähen, Heckenschnitt, Laubbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung.
Steuerpflichtige können 20 Prozent der reinen Lohnkosten direkt von ihrer Einkommensteuer abziehen – maximal 4.000 Euro pro Jahr. Damit sind Aufwendungen von bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt.
Auch bestimmte Handwerkerleistungen im Garten sind absetzbar, etwa Pflasterarbeiten, der Bau einer Terrasse oder das Verlegen von Rollrasen. Hier beträgt die Steuerermäßigung ebenfalls 20 Prozent der
25.03.2026
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06.02.2026
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
Steuerendspurt: letzte Wochen des Jahres nutzen
Neumünster. Wer noch Arbeitsmittel benötigt oder berufliche Aufwendungen zwingend tätigen muss, sollte prüfen, ob diese Ausgaben noch in diesem Jahr sinnvoll sind, rät der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg.
Arbeitnehmer können beruflich veranlasste Kosten als Werbungskosten absetzen. Daher lohnt sich vor dem Jahreswechsel ein genauer Blick auf die bisherigen Ausgaben.
Grundsätzlich berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Nur Werbungskosten, die darüber hinausgehen, wirken sich steuermindernd aus. Wer den Pauschbetrag bereits erreicht hat – etwa durch einen langen Arbeitsweg – oder knapp darunter liegt, sollte über die Anschaffung noch notwendiger Arbeitsmittel nachdenken. Fachbücher, Arbeitskleidung, Laptops oder Büromaterial können dann im aktuellen Jahr steuerlich hilfreich sein.
Liegen die eigenen Werbungskosten hingegen deutlich unter der Pauschale und ist klar, da
10.12.2025
Bund der Steuerzahler – Bezirksverband Neumünster/Segeberg
So sichern Sie sich mehr Netto vom Brutto!
Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern gezahlt. Ein Grund liegt darin, dass mögliche Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte nicht vermerkt sind. Wer sein monatliches Nettogehalt erhöhen möchte hat die Möglichkeit, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen, darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt)-Bezirksverband Neumünster-Segeberg hin.
Viele Ausgaben lassen sich von der Steuer absetzen. Häufig wird daher Monat für Monat zu viel Lohnsteuer vorausgezahlt. Diese zu viel gezahlte Lohnsteuer erhält der Steuerzahler dann erst lange Zeit später über die Einkommensteuererklärung zurück. Wer nicht so lange warten möchte, kann bereits vorweg die Lohnsteuerermäßigung beantragen, sodass die entsprechenden Kosten beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, und das monatliche Nettogehalt höher ausfällt. Der Antrag muss auf einem amtlichen Formular gestellt werden, erläutert BdSt-Bezirksverbandsvorsitzender Hans-Pet
21.11.2025
