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Stadt Neumünster
„Starkregen und Überschwemmung: Schutz für mein Haus“
Neumünster. Starkregen kann jede und jeden treffen und das oft schneller, als man denkt. Innerhalb kürzester Zeit können enorme Wassermengen fallen. In der Folge können Straßen unter Wasser stehen, Keller volllaufen oder das Wasser durch Rückstau der Kanalisation zurück in die Häuser strömen. Solche Extremwetterereignisse können grundsätzlich jede und jeden treffen. Viele wissen nicht, dass für den Schutz des Hauses und Grundstückes in erster Linie die Eigentümerinnen und Eigentümer selbst verantwortlich sind. Umso wichtiger ist eine gute Eigenvorsorge, um mögliche Schäden gering zu halten.
Wie gut sind das eigene Haus und Grundstück auf Extremwetter vorbereitet? Welche Schutzmaßnahmen sind sinnvoll und was lässt sich bereits mit einfachen Mitteln umsetzen? Und welche Rolle spielt die Gebäudeversicherung, falls es doch zu einem Schaden kommt?
Antworten auf diese Fragen gibt die Informationsveranstaltung „Starkregen und Überschwemmungen: Schutz
01.10.2026
Stadt Neumünster
Asbestverdacht bei Großbrand der Lagerhalle in Neumünster bestätigt
Neumünster. Im Zusammenhang mit dem Großbrand eines Lagerhallenkomplexes in der Wrangelstraße in Neumünster-Wittorf am Dienstag, 30. Juni 2026, hat die Berufsfeuerwehr Neumünster insgesamt neun Proben entnommen und zur laboranalytischen Untersuchung eingesendet. Der Brand war am Morgen gegen 8:18 Uhr gemeldet worden - die Lösch- und Nachlöscharbeiten dauern weiterhin an.
Die Probenahmen erfolgten sowohl direkt an der Einsatzstelle als auch im umliegenden Bereich. Insgesamt wurden fünf Proben im unmittelbaren Brand- und Einsatzbereich sowie vier weitere Proben im Umfeld entnommen. Unter anderem wurde eine Probe im Bereich der Harderslebener Straße aufgenommen. Das Labor bewertete zwei der neun Proben als positiv auf Asbest; beide positiven Ergebnisse stammen aus dem direkten Einsatzbereich. Die übrigen sieben Proben waren negativ. Die im Umfeld entnommenen Proben, darunter auch die Probe aus der Harderslebener Straße und eine Probe aus der Schwale, zeigten keinen Asbes
02.07.2026
Walther-Lehmkuhl-Schule
Das Ende einer Ära: Die letzten „Fachkräfte" feiern ihren Abschluss
30.06.2026
Kreishandwerkerschaft Mittelholstein
Handwerk als Schlüsseltechnologie: Nachwuchs für die Wärmewende
17.02.2026
Stadt Neumünster
Sicherheitstipps der Feuerwehr Neumünster für die Advents- und Weihnachtszeit
Neumünster. Damit die Advents- und Weihnachtszeit ein Fest der Freude bleibt und Personen- sowie Sachschäden vermieden werden, gibt die Feuerwehr der Stadt Neumünster wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit Adventsgestecken und Weihnachtsbäumen:
Verstellen Sie keine Fluchtwege wie Fenster, Türen, Flure oder Treppen.
Lassen Sie Tannengestecke und Adventskränze nicht zu lange in der Wohnung: Trockene Zweige brennen wie Zunder.
Ersetzen Sie trockene Zweige rechtzeitig durch frisches Tannengrün und stellen Sie den Weihnachtsbaum möglichst erst am 24. Dezember in das warme Zimmer.
Verwenden Sie keine brennbaren Unterlagen.
Achten Sie auf ausreichenden Abstand zu leicht brennbaren Materialien, wie Vorhängen oder Gardinen.
Prüfen Sie das Temperaturumfeld vorsichtig mit der Hand.
Nutzen Sie Sicherheitskerzen: Der vor dem Kerzenboden endende Docht lässt die Flamme rechtzeitig erlöschen.
Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt, insbesondere n
18.12.2025
Stadt Neumünster
Alle Jahre wieder - Schneeräumpflichten der Bürger
Neumünster. Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist gut auf den Winterdienst vorbereitet. Aufgrund des Schneefalls sind die 58 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des TBZ verstärkt im Einsatz.
Sieben große Lkw, zehn kleine Räummaschinen und Handkolonnen werden eingesetzt. Wenn anhaltender Schneefall oder Dauerfrost im gesamten Stadtgebiet herrschen, kann die Straßenreinigung beim besten Willen nicht überall gleichzeitig sein. Hier werden Prioritäten für besonders verkehrswichtige Stellen gesetzt. Dies betrifft insbesondere Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Zuwegungen zum Krankenhaus, Seniorenheimen, Feuerwehr und Polizei, Busbahnhof sowie Buslinien, Fußgängerüberwege und Brücken. Nebenstraßen in den Stadtteilen hingegen werden nicht geräumt. Das TBZ bittet die Verkehrsteilnehmer, auf der Straße den Räumfahrzeugen Vorrang einzuräumen.
Aus aktuellem Anlass weist das TBZ noch einmal auf die Winterdienstpflichten von Grundstückseigentüm
24.11.2025
Immobilien
Sarlhusen / Kleinsarlhusen
