Artikel
Stadt Neumünster
Geflügelpest: Festlegung eines Sperrbezirkes
Neumünster (em) In der Stadt Neumünster wurde am 3. Februar im Stadtteil Einfeld der Verdacht des Ausbruchs / Ausbruch der Geflügelpest bei einem aufgefundenen Wildvogel amtlich festgestellt.
Der Sperrbezirk umfasst:
Den gesamten Stadtteil Einfeld sowie den Stadtteil Tungendorf nördlich der Preetzer Landstraße bis zur Stadtgrenze im Osten
Beschreibung des Sperrbezirkes:
Inwieweit benachbarte Gebiete der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön betroffen sind, ist den Internetseiten der betroffenen Kreise zu entnehmen.
Folgendes gilt für die Dauer von 21 Tagen nach Festlegung des Sperrbezirkes:
dürfen gehaltene Vögel und Bruteier aus einem Bestand nicht verbracht werden,
dürfen a) frisches Fleisch, b) Hackfleisch oder Separatorenfleisch, c) Fleischerzeugnisse, d) Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen worden ist oder sind, nicht verbracht werden,
dürfen tier
03.02.2017
